Als Reaktion auf die von uns geführte Klage vor dem Bundesfinanzhof hat das Bundesfinanzministerium nun die Finanzämter angewiesen, die Einkommensteuerbescheide ab 2023 in Bezug auf die steuerlichen Grundfreibeträge nur noch vorläufig zu bescheiden. Das bedeutet, dass ein expliziter Einspruch der Steuerzahlenden nun nicht mehr nötig ist.
Eine Entscheidung darüber, ob die steuerlichen Grundfreibeträge – wie von uns argumentiert – verfassungswidrig sind oder nicht, ist damit nicht getroffen. Trotzdem hat die von uns geführte Klage mit dieser Reaktion auch ohne Urteil schon jetzt Auswirkungen auf alle Steuerzahlenden in Deutschland, immerhin 46 Millionen Menschen: Wir sehen in dieser Entwicklung nämlich nicht nur eine Entlastung der Finanzämter, die in den vergangenen Monaten mit einer Flut von hunderttausenden Einsprüchen deutschlandweit konfrontiert waren, sondern auch für all diejenigen eine Chance auf Gleichbehandlung, die keine steuerliche oder juristische Beratung in Anspruch nehmen und deshalb die Möglichkeit des Einspruchs vielleicht gar nicht in Erwägung gezogen hätten.