Wir machen das.

Betrifft 46 Millionen Steuerzahlende

Rechtsstreit Parbs Osterloh

Die steuerliche Ungleichbehandlung der Grundfreibeträge im Verhältnis
zu Leistungen nach dem SGB sind unserer Auffassung nach verfassungswidrig.
Im Kern geht es bei der von uns geführten Klage um Artikel 3 des Grundgesetzes.