Wir machen das.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse – Erholungszuschuss

Erholungszuschuss

Nicht nur der Gedanke an erholsame Tage unter Palmen macht ArbeitnehmerInnen gute Laune, sondern auch die Tatsache, dass es sich bei der so genannten Erholungsbeihilfe um einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss handelt!