Wir machen das.

11.06.2024
2 Min.

Mit einer Stiftung langfristig etwas Gutes tun und Steuern sparen

Stiftungen

Du hast ein Herzensthema, das dich begeistert und das du voranbringen möchtest? Du möchtest langfristig und nachhaltig etwas Gutes tun und einen Teil deines Vermögens für diesen einen Zweck sicher erhalten und gut verwaltet wissen? Dann könnte die Gründung einer Stiftung eine tolle Option sein. Denn damit sorgst du schon zu Lebzeiten dafür, dass dein Vermögen erhalten bleibt und etwas Großes daraus wachsen kann. Auch der Staat belohnt Menschen, die sich so für die Gesellschaft engagieren und ermöglicht Stiftenden Steuerersparnisse.

Dass die Gründung einer Stiftung nur schwer reichen Menschen vorbehalten ist, ist übrigens Quatsch. Es kommt dabei nur auf die Art der Stiftung an. Wählst du eine Treuhandstiftung, kann das Startkapital dafür auch weniger als 50.000 Euro betragen. Charakteristisch für diese Form ist, dass es sich dabei um eine unselbständige oder auch nichtrechtsfähige Stiftung handelt. Dabei schließt der/die Stiftende einen Vertrag mit einem/einer Treuhänder/in, der/die das Kapital nach Stiftungssatzung verwaltet. Das ist auch per Verfügung von Todes wegen möglich, also nachdem der/die Stiftende verstorben ist. Vorteil dieser Form ist vor allem, die recht einfache Durchführung und für den/die Stiftende die Gewissheit, dass das eigene Vermögen für den selbst bestimmten Zweck langfristig gute Dienste leistet. Damit das reibungslos funktioniert, solltest du die Wahl des richtigen Treuhänders sehr ernst nehmen und den/die für dich richtige/n Partner/in aussuchen.

Zwar ist die Grundidee gleich. Trotzdem gibt es bei der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts deutlich komplexere Spielregeln. Erster großer Unterschied: Über die Gründung und vor allem über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entscheiden andere. Konkret die Stiftungsaufsichtsbehörde. Grundvoraussetzung ist unter anderem, dass eine Satzung formuliert wird, die den Zweck, die Aufgaben und die Organe eindeutig benennt. Und dann gibt es bei dieser Form der Stiftungsgründung tatsächlich eine finanzielle Hürde. Denn die Behörde prüft außerdem, ob das Stiftungskapital ausreicht, um die genannten Ziele auch langfristig erfüllen zu können. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, wie hoch das Vermögen zur Gründung mindestens sein muss. Deshalb wird jeder Fall individuell geprüft. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen erklärt allerdings dazu, dass eine Summe von 100.000 € bei allen Aufsichtsbehörden ausreichend sei.

Nächste Hürde ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Und die ist nicht nur Grundvoraussetzung, dass eine Stiftung Zuwendungsbestätigungen über Spenden ausstellen darf. Zusätzlich befreit sie die Stiftung auch von der Körperschaftssteuer. Ob eine Stiftung gemeinnützig ist, entscheidet das zuständige Finanzamt. Dazu wird geprüft, ob die Satzung den Vorgaben des §§ 51 ff. Abgabeordnung, also den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt.

Sind hinter allen Fragen nach Prüfung grüne Häkchen vermerkt, ist der Prozess die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts abgeschlossen. Ab jetzt darf die Stiftung – ganz im Sinne der großzügigen GründerInnen und künftig auch weiteren ZuspenderInnen – ihre Arbeit für den guten Zweck starten. Goldene Regel: Nur die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens dürfen für die Unterstützung des festgelegten Zwecks verwendet werden.

 

Du möchtest noch mehr Infos zum Thema Stiftungen in Deutschland? Ok, dann schauen wir nochmal genauer hin, was der Bundesverband Deutscher Stiftungen dazu sagt:

  • deutschlandweit gibt es aktuell mehr als 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts
  • das sind 30 Stiftungen pro 100.000 EinwohnerInnen in Deutschland
  • der Anteil der Stiftungen mit ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken beträgt 90%
  • mehr als die Hälfte aller Stiftungen in Deutschland sind im Themenbereich Gesellschaft aktiv

 

Du möchtest noch mehr erfahren? Du bist auf der Suche nach einem Treuhänder? Dich interessiert, welche steuerlichen Vorteile eine Stiftungsgründung ganz konkret bedeutet? Dann melde dich gerne bei uns. Denn wir sind nicht als SteuerberaterInnen nur in steuerlichen Fragen deine Verbündeten, sondern als Rechtsanwälte auch in juristischen.

 

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