Wir machen das.

12.07.2023
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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse – E-Bike

E-Bike

Erfolgreiches Recruiting, Mitarbeiterbindung, Lohnnebenkosten senken und den Nettolohn optimieren: All das ist mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen möglich. Wir geben euch ein paar Beispiele aus der Praxis. Heute: das Job-Bike.

🚲Sportlichen Mitarbeitenden können Arbeitgeber mit einem Job-Bike steuer- und beitragsfrei eine Freude machen. Wird das Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum Lohn gerechnet, wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung von der Steuer befreit (§ 3, Nr. 37, EstG).


☝Unser Tipp: Steuerfrei ist das Job-Bike nur, wenn es zusätzlich zum Lohn bereitgestellt wird. Das ist nicht der Fall, wenn es über eine Gehaltsumwandlung finanziert wird. Aber auch dann gilt es als Steuervergünstigung, wenn der Arbeitgeber das Rad seinem Arbeitnehmer ab dem 1.1.2019 auch privat zur Verfügung gestellt hat. Für die Bewertung des geldwerten Vorteils wird in diesem Fall der halbe Bruttolistenpreis angesetzt, ab 2020 sogar nur ein Viertel. So sinken Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag. Die Regelung gilt für Job-Bikes, die von 2019 bis Ende 2030 zum ersten Mal überlassen worden sind.

💡 Übrigens: Ein S-Pedelec gilt verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug und wird entsprechend auch steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt. So kommt zu dem 1% Listenpreis noch der Zuschlag von 0,03 % pro Entfernungskilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnort. Genau wie beim Job-Bike gilt auch beim S-Pedelec die Regelung des vergünstigten Bruttolistenpreises (s.o.)

‼ ACHTUNG: Es gibt viele Möglichkeiten für steuerfreie Arbeitgeberleistungen und entsprechend können wir sie hier nur grob anreißen. Tatsächlich steckt der Teufel im Detail – und das kann für den Arbeitgeber teuer werden! Schließlich haftet er sowohl für die Lohnsteuer als auch für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge. Deshalb sollte dazu immer eine Beratung durch eine/n qualifizierte/n Steuerberater/in stattfinden.