Wir machen das.

27.07.2023
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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse – Wohnraum

Arbeitgeberzuschuesse

Erfolgreiches Recruiting, Mitarbeiterbindung, Lohnnebenkosten senken und den Nettolohn optimieren: All das ist mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen möglich. Wir geben euch ein paar Beispiele aus der Praxis. Heute: WOHNEN!

🏘🏡🌅Ob in der City oder auf dem Dorf: Es gibt wohl kaum etwas Schöneres als ein gemütliches Zuhause, in dem du ganz entspannt deine Worklifebalance halten kannst und dich so richtig wohlfühlst 🧘‍♀️🤸‍♂️

Steigende Zinsen bei Finanzierungen lassen allerdings den Traum vom Wohnen im Eigenheim oft ebenso in die Ferne rücken wie stark steigende Mieten. Mal ganz abgesehen davon, dass geeignete Wohnungen oder Häuser nicht immer leicht zu finden sind.
Auch deshalb kann es ein starkes Argument für einen Jobsein, wenn der Arbeitgeber attraktiven Wohnraum entweder verbilligt oder sogar kostenlos zur Verfügung stellt. Im besten Fall ja sogar in der Nähe des Arbeitsplatzes 👍

Wohnraum durch den Arbeitgeber verbilligt

Der Vorteil, der dem Angestellten dadurch entsteht, muss natürlich grundsätzlich versteuert werden. Dazu kann seit 2020 ein Drittel der ortsüblichen Miete abgezogen werden. Überweist der Angestellte dem Arbeitgeber allerdings mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete (und nicht mehr als 25 €/Quadratmeter abzgl. aller umlagefähigen Kosten), dann ist dieser Vorteil am Ende steuerfrei!

Aus Unternehmersicht kann also die Anschaffung eines Vermietungsobjektes für seine Mitarbeitenden gleich aus mehreren Perspektiven eine clevere Investition sein 😉

☝‼ ACHTUNG: Es gibt viele Möglichkeiten für steuerfreie Arbeitgeberleistungen und entsprechend können wir sie hier nur grob anreißen. Tatsächlich steckt der Teufel im Detail – und das kann für den Arbeitgeber teuer werden! Schließlich haftet er sowohl für die Lohnsteuer als auch für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge. Deshalb sollte dazu immer eine Beratung durch eine/n qualifizierte/n Steuerberater/in stattfinden. ‼☝